Gesetzliche Krankenkassen lehnen häufig die Kostenübernahme von orthopädischen Hilfsmitteln ab, mit der Begründung diese seien medizinisch nicht erforderlich. Vor allem wenn die Patienten bereits ein Hilfsmittel erhalten hatten und nun ein 'Besseres' wünschen, stellen sich die Kassen
häufig streitig.
Im Zusammenhang mit der Verordnung einer modernen C- Leg- Beinprothese hat das Bundessozialgericht jetzt entschieden, dass die gesetzlichen Krankenversicherungen zur Kostenübernahme verpflichtet sind, solange ein
Ausgleich der Behinderung nicht vollständig errecht ist. Das bedeutet, dass ein neueres, fortschrittlicheres Hilfsmittel immer dann übernommen werden muss, wenn sich daraus Gebrauchsvorteile bzw. Lebensverbesserungen für den Patienten ergeben. Ein Hilfsmittel darf nicht mit der Begründunge abgelehnt
werden der bisherige Versorgungszustand sei ausreichend (Urteil vom 16.09.2004- B3 KR 20/04 R).